Stadt Graz hat den Zuschlag für die Hagelabwehr ab 2026 einem Kärntner Unternehmen erteilt

30. Januar 2026

Viele Argumente hätten gegen diese Entscheidung, die aus unserer Sicht nicht im Sinne der Grazerinnen und Grazer getroffen wurde, gesprochen. Die Anforderungen der Ausschreibung ließen erkennen, dass bestimmte Rahmenbedingungen für den anderen Anbieter günstiger waren als für die Hagelabwehrgenossenschaft.

1. Lage mitten im Einsatzgebiet der Genossenschaft. – Graz befindet sich geographisch im Zentrum des Einsatzgebietes der Steirischen Hagelabwehrgenossenschaft. Technisch ist es nicht möglich, das Stadtgebiet aus den Einsatzflügen auszunehmen. Die Abbildung zeigt die Flugrouten der Genossenschaft beim Einsatz am 26.06.2025. Damit profitiert die Stadt Graz unmittelbar von der modernsten Hagelabwehrtechnik Europas. Gleichzeitig finanziert die Stadt jedoch einen externen Anbieter, dessen Tiefflugmethoden umstritten sind. Zusätzlich bestehen sicherheitsrelevante Bedenken zu Tiefflügen über dicht besiedelten Gebieten.

2. Meteorologie und Wissenschaft. – In der Ausschreibung der Stadt Graz wurde der meteorologischen und wissenschaftlichen Qualität der Hagelabwehr kaum Beduetung beigemessen. Dies sind aber gerade jene Bereiche, in denen die Steirsiche Hagelabwehrgenossenschaft europaweit führend ist.

3. Jahrzehtelange, reibungslose Zusammenarbeit. – Die Stadt Graz war Gründungsmitglied der Steirischen Hagelabwehrgenossenschaft. Seit 1985 führte die Genossenschaft ununterbrochen und zur vollen Zuftriedenheit der Bevölkerung Hagelabwehreinsätze über Graz mit Flugzeugen durch.

4. Fokus auf gewerbliche Anbieter. – Ein wesentlicher Unterschied zwischen gewerblichen Mitbewerbern und der Genossenschaft besteht darin, dass gewerbliche Betreiber gesetzlich verpflichtend zusätzlich über zwei Managementfunktionen verfügen müssen.

– einen Compliance Monitoring Manager (Überwachung der gesetzlichen, betrieblichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen)
– einen Safety Manager (Sicherheitsmanagement, Risikoanalysen, Prävention)

Für die Genossenschaft gelten ebenfalls gesetzliche Anforderungen, mit dem einzigen Unterschied, dass diese Funktionen nicht durch eigene Manager (Postholder) besetzt werden müssen. Der Flugbetrieb wird seit 40 Jahren in enger Zusammenarbeit mit der Luftfahrtbehörde sowie im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Anforderungen durchgeführt.

In der Ausschreibung waren jedoch Unternehmensstrukturen vorgesehen, die typischerweise nur bei gewerblichen Luftfahrtunternehmen erforderlich sind.

5. Wahrnehmung eines möglichen Interessenskonfliktes. – Uns ist bekannt, dass ein Angehöriger eines leitenden Mitarbeiters des Magistrats beim Mitbewerber eine aktive Funktion ausübt. Wir möchten betonen, dass wir niemandem ein Fehlverhalten unterstellen. Dennoch könnte dieses Naheverhältnis den Eindruck mangelnder Unbefangenheit entstehen lassen.

Zusammenfassend hätte eine Entscheidung zugunsten der Steirischen Hagelabwehrgenossenschaft nach einer insbesondere qualitativen Bewertung unserer Meinung nach den Anforderungen besser entsprochen.